Einbürgerungstest Übungen

Rheinland-Pfalz, Frage 4 von 10

Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?

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Lösung und Erklärung

Richtige Antwort: C) 18

Die Frage prüft, ab welchem Alter man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen darf. Bei Kommunalwahlen wählt man zum Beispiel den Gemeinderat oder den Kreistag.

Richtig ist Antwort C. In Rheinland-Pfalz darf man bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren wählen. Diese Grenze steht in der Landesverfassung.

Die Antworten im Einzelnen

A) 14
14 Jahre sind zu jung, in keinem Bundesland darf man mit 14 bei Kommunalwahlen wählen.
B) 16
Mit 16 wählt man in manchen anderen Ländern, bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz aber noch nicht.
C) 18
18 Jahre sind richtig, in Rheinland-Pfalz wählt man bei Kommunalwahlen ab der Volljährigkeit.
D) 20
20 Jahre sind falsch, ein Wahlalter von 20 Jahren gibt es in Deutschland nicht.

Merksatz: Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: wählen ab 18.

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